Die Komponenten einer Patrone

Hülse, Zündhütchen, Treibladung und Geschoss

Eine Patrone besteht definitionsgemäß aus vier Komponenten: Der Hülse, dem Zündhütchen, der Treibladung und dem Geschoss. Dabei ist es unerheblich, ob zum Beispiel das Geschoss aus Kunststoff oder die Hülse statt aus Messing aus Aluminium oder Pappe ist.
Patrone: Zündhütchen, Hülse, Treibladung und Geschoss
Im Folgenden werden die einzelnen Komponenten einer Patrone kurz beschrieben, unter den angegeben Links finden Sie dann weiterführende Informationen zu den einzelnen Komponenten.

Hülse

Patronenhülsen

Von Ausnahmen wie Schrotpatronen abgesehen, besteht die gängige Hülse für Zentralfeuerpatronen aus Messing. Die Aufgabe der Hülse besteht darin, die weiteren Komponenten Geschoss, Treibladungsmittel und Zündhütchen zu beherbergen. Eine weitere wichtige Funktion ist die Abdichtung des Laufes nach hinten gegen den sich beim Schuss entwickelnden Gasdruck.

Mehr zu "Hülse - Beschaffenheit, Auswahl und Vorbereitung" finden Sie hier.

Anzündhütchen

Treibladungsmittel

Mehr zu "Treibladungsmitteln" finden Sie hier.

Geschoss

Rechtliche Hinweise

Hülsen, Zündhütchen und Geschosse sind in Deutschland frei erwerbbar. In manchen Ländern der EU ist der Erwerb von Zündhütchen erlaubnispflichtig, der Erwerb von Nitrotreibladungsmitteln dagegen frei!

Die Komponente Treibladungsmittel unterliegt als solche dem Sprengstoffgesetz. Ist das Treibladungsmittel in einer Patrone laboriert, unterliegt es dem Waffenrecht und nicht mehr dem Sprengstoffrecht. Beim Delaborieren einer Patrone unterliegt es, und damit auch dessen Anwender, wieder dem Sprengstoffrecht.

Wiederladen für Profis und Einsteiger

In der vierten, überarbeiteten Auflage finden fortgeschrittene Wiederlader und Einsteiger umfassende, reich bebilderte Informationen zum Wiederladen von H&N High-Speed Geschossen.

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